Filter Results
Keputusan: ( 1 sehingga 4 daripada 4 )
(0.021 saat)
#1
Al-Ma'idah
:106
— German
, Abu Rida Muhammad ibn Ahmad ibn Rassoul
[
O
ihr,
die
ihr
glaubt!
Wenn
der
Tod
an
einen
von
euch
herantritt,
liegt
die
Zeugenschaft
zum
Zeitpunkt
der
Testamentseröffnung
bei
euch:
(bei)
zwei
Redlichen
unter
euch,
oder
zwei
anderen,
die
nicht
zu
euch
gehören,
wenn
ihr
gerade
im
Land
herumreist
und
euch
das
Unglück
des
Todes
trifft.
Ihr
sollt
sie
beide
nach
dem
Gebet
zurückhalten;
und
wenn
ihr
zweifelt,
so
sollen
sie
beide
bei
Allah
schwören:
"Wir
erstehen
damit
keinen
Gewinn,
handelte
es
sich
auch
um
einen
nahen
Verwandten,
und
wir
verhehlen
das
Zeugnis
Allahs
nicht;
wahrlich,
wir
wären
sonst
Sünder."
]
[ يا أيها الذين آمنوا شهادة بينكم إذا حضر أحدكم الموت حين الوصية اثنان ذوا عدل منكم أو آخران من غيركم إن أنتم ضربتم في الأرض فأصابتكم مصيبة الموت تحبسونهما من بعد الصلاة فيقسمان بالله إن ارتبتم لا نشتري به ثمنا ولو كان ذا قربى ولا نكتم شهادة الله إنا إذا لمن الآثمين ] — المائدة 106
#2
Al-An'am
:2
— German
, Abu Rida Muhammad ibn Ahmad ibn Rassoul
#3
Al-Hijr
:56
— German
, Abu Rida Muhammad ibn Ahmad ibn Rassoul
#4
Yusuf
:87
— German
, Abu Rida Muhammad ibn Ahmad ibn Rassoul